Personalrat
Der Personalrat ist die Vertretung der Tarifbeschäftigen und der Verwaltungsbeamt*innen. Er vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Dienststelle. Die Zusammenarbeit soll konstruktiv und vertrauensvoll sein.
Gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Personalrates ist das Personalvertretungsgesetz des Landes Berlin (PersVG Berlin).
Wahl und Zusammensetzung des Personalrats