Aufgaben

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) nimmt die gesetzlich festgelegten Interessen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Beschäftigter an der HWR Berlin wahr. Grundlage ihrer Tätigkeit sind insbesondere die Regelungen des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX).

Unser Verständnis

Die SBV

  • ĂĽberwacht die Einhaltung der zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen und Vereinbarungen,
  • bringt Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten gegenĂĽber der Dienststelle ein und wirkt auf eine sachgerechte Lösung hin,
  • fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in die Hochschule,
  • setzt sich fĂĽr den Erhalt und die Schaffung barrierefreier Arbeitsbedingungen ein,
  • wirkt bei MaĂźnahmen mit, die schwerbehinderte oder gleichgestellte Beschäftigte betreffen,
  • fördert die Zusammenarbeit mit der Dienststelle, dem Personalrat und weiteren Akteuren der Inklusion.

Gesetzlicher Auftrag

Die SBV wird frühzeitig von der Dienststelle beteiligt, wenn Entscheidungen die Belange schwerbehinderter oder gleichgestellter Beschäftigter berühren können. Sie bringt ihre fachliche Einschätzung ein und achtet darauf, dass deren Rechte und berechtigten Interessen angemessen berücksichtigt werden.

Mit ihrer Arbeit trägt die SBV dazu bei, Inklusion als festen Bestandteil einer modernen und chancengerechten Hochschule zu stärken.

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