Die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung (SBV) basiert auf den gesetzlichen Regelungen des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX). Diese Gesetze stärken die Rechte schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Beschäftigter und verpflichten Arbeitgeber, eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern.
Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)
Das SGB IX bildet die zentrale Rechtsgrundlage für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben. Es regelt unter anderem:
- die Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung,
- die Beteiligung der SBV bei personellen Maßnahmen,
- den besonderen Kündigungsschutz,
- das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM),
- die Förderung einer barrierefreien und inklusiven Arbeitsumgebung.
Weitere wichtige Rechtsgrundlagen
Je nach Fragestellung können darüber hinaus insbesondere folgende Vorschriften relevant sein:
- Grundgesetz (GG) – insbesondere Artikel 3 Absatz 3 (Benachteiligungsverbot)
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) – Regelungen zur Barrierefreiheit und Gleichstellung
- Landesgleichberechtigungsgesetze und weitere landesrechtliche Vorschriften
- Landespersonalvertretungsgesetz Berlin (PersVG Berlin) – Zusammenarbeit mit dem Personalrat
- Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) – rechtlicher Rahmen für die Hochschulen des Landes Berlin
- Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO) Berlin – Bei Vorliegen einer Schwerbehinderung kann die Lehrverpflichtung auf Antrag ermäßigt werden
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – Anforderungen an sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsplätze
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Schutz von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Unser Rechtsverständnis
Wir setzen uns dafür ein, dass die gesetzlichen Rechte schwerbehinderter und gleichgestellter Beschäftigter gewahrt werden. Wir beraten, unterstützen und begleiten Beschäftigte und bringen uns in Verfahren ein, insbesondere wenn dies gesetzlich vorgesehen ist.
