Schwerbehinderung

Eine anerkannte Schwerbehinderung liegt vor, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wurde. Ziel des Schwerbehindertenrechts ist es, Benachteiligungen auszugleichen und die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern.

Mit einer anerkannten Schwerbehinderung können unter anderem besondere Schutzrechte und Unterstützungsleistungen verbunden sein, beispielsweise zusätzlicher Urlaub, besonderer Kündigungsschutz oder individuelle Hilfen am Arbeitsplatz.

Häufige Fragen

  • Wie beantrage ich eine Schwerbehinderung?
  • Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Welche Rechte ergeben sich daraus?
  • Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?

Die Entscheidung, ob Sie Ihre Schwerbehinderung gegenüber der HWR Berlin offenlegen, treffen Sie grundsätzlich selbst. Eine Beratung durch die SBV ist jederzeit vertraulich möglich.Die SBV informiert Sie über Ihre Rechte und begleitet Sie auf Wunsch bei weiteren Schritten.

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